
Kein Geheimnis
Wir rechnen in der Regel die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtanswaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Für Beratungen schließen wir individuelle Vergütungsvereinbarungen.
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Gern klären wir Sie vor der Zusammenarbeit kostenlos über voraussichtliche Gebühren in Ihrem speziellen Fall auf oder machen Ihnen ein Vergütungsangebot.