Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Mietrecht, Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Nachbarrecht in Dortmund

Mehr als 12 Jahre Erfahrung - ausschließlich in diesen Rechtsgebieten tätig!

Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten bei allen rechtlichen Angelegenheiten rund um Immobilien, zum Beispiel

  • im Mietrecht
  • im Baurecht
  • im Kaufrecht und beim Kauf oder Verkauf von Immobilien
  • im Wohnungseigentumsrecht
  • im Nachbarrecht bzw. Nachbarschaftsrecht 
  • im Grundstücksrecht
  • im Maklerrecht
  • bei Zwangsversteigerungen
  • und vieles mehr

Ihre Angelegenheit ist bei uns in guten Händen. 

BERATUNG UND AUFKLÄRUNG

 

Unser Ziel ist es, Ihnen durch unsere Beratung eine sachgerechte und eigenverantwortliche Entscheidung zu ermöglichen. 

SICHERUNG IHRER RECHTE

 

Wir sichern Ihre Rechte - innerhalb und außerhalb des Gerichtsgebäudes, auch gegen Widerstand.

SCHUTZ IHRER INTERESSEN

 

Wir haben Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen im Blick und finden realistische, machbare Lösungen.

UNABHÄNGIG UND VERSCHWIEGEN

 

Wir vertreten Ihre Interessen und nicht die von anderen. Ihre Belange sind bei uns sicher.

 

Warum Rechtsanwaltskanzlei Belgardt?

Das Ruhrgebiet ist die Heimat von vielen erstklassigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Warum sollten Sie sich an die Rechtsanwaltskanzlei Belgardt wenden?

Als Anwaltskanzlei für Mietrecht, Immobilienrecht und alle Rechtsfragen rund um Immobilien sind wir seit vielen Jahren nur in diesen Rechtsgebieten tätig.

Andere Rechtsgebiete überlassen wir anderen Kanzleien.

Wir vertreten

  • Vermieterinnen und Vermieter,
  • Mieterinnen und Mieter,
  • Immobilienmaklerinnen und Maklerkunden,
  • Käuferinnen und Käufer sowie Verkäuferinnen und Verkäufer von Immobilien,
  • Bauunternehmen und Handwerksunternehmen,
  • Bauherrinnen und Bauherren,
  • Hausverwaltungen,
  • Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften,
  • Grundstückeigentümerinnen und Grundstückseigentümer

Themen Fragen rund um das Wohnungseigentum, die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, Streit in der Eigentümergemeinschaft, zwischen Wohnungseigentümer und Verwalter,  Kündigungen im Mietrecht, Mieterhöhungen, Räumungsklagen (Stichwort Mietnomaden) und Schönheitsreparaturen, Streit über den Maklervertrag, die Provisionsansprüche des Maklers (Maklerprovision) oder eine fehlerhafte Maklerleistung, Mängel der Immobilie und vieles mehr. 

Wir bieten ein Maß an Erreichbarkeit und Service, mit dem viele Kanzleien nicht mithalten können. Enger Kontakt und offene Kommunikation mit unseren Mandantinnen und Mandanten sind uns wirklich wichtig.  Wir wollen mit Ihnen eine dauerhafte und vertrauensvolle Beziehung entwickeln.

Wir bieten vernünftige Strategien, um Ihre juristischen Fragestellungen mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit schnell und effektiv zu lösen - auch innerhalb von Haushaltszwängen. Sprechen Sie uns an.

News

Fortbildung

2021-10-22 20:41

Rechtsanwalt Sebastian Belgardt nahm am 15. Oktober 2021 an folgender Fortbildung teil:

Die Abwicklung beendeter Mietverträge über Wohnraum,  Dozent: Dr. Klaus Lützenkirchen.

 

 

Mietrecht: Hohes Alter schützt nicht automatisch vor Eigenbedarfskündigung

2021-07-11 07:38

Mietrecht: Hohes Lebensalter schützt nicht automatisch vor Eigenbedarfskündigung

Ein hohes Lebensalter führt nach der Rechtsprechung des BGH für sich genommen nicht dazu, dass ein erzwungener Auszug im Falle einer Eigenbedarfskündigung in jedem Fall eine besondere Härte für den Mietenden bedeutet und das Mietverhältnis deswegen fortgesetzt wird.

Ein hohes Lebensalter eines Mietenden könne eine solche besondere Härte nur in Verbindung mit weiteren Umständen begründen – so der BGH. Als Beispiel nennt der BGH eine Verschlechterung der Gesundheit durch das Herauslösen aus der gewohnten Umgebung (Verwurzelung aufgrund langer Mietdauer).

Das müsse aber von den Mietenden konkret vorgetragen und nachgewiesen oder von Amts wegen durch ein Sachverständigengutachten bestätigt werden.

Damit bestätigt der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung. Das Landgericht Berlin hatte die Räumungsklage in der Vorinstanz mit der Begründung abgewiesen, der zwangsweise Auszug einschließlich möglicher Zwangsräumung sei schon aufgrund des hohen Alters der Mieterin ein unzulässiger Eingriff in ihre Menschenwürde. Diese Argumentation hat der Bundesgerichtshof verworfen und darauf verwiesen, dass konkrete Feststellungen im Einzelfall zu treffen seien.

BGH, Urteil vom 03. Februar 2021 – VIII ZR 68/19