Maklerrecht

Gerade einmal vier Paragraphen umfasst Buch 2, Abschnitt 8, Titel 10 unseres Bürgelichen Gesetzbuches über den "Mäklervertrag". Recht wenig, wenn man bedenkt, dass an ca. 30 % - 40 % der Immobilienkaufverträge und -vermietungen ein Makler beteiligt ist. So besteht das Maklerrecht aus einem Dickicht aus sogenanntem Richterrecht. Wir bringen Licht ins Dunkle. 

Zielgruppe

  • Immobilienmakler
  • Verkäufer,Käufer, Vermieter und Mieter

Häufige Tätigkeiten

  • Prüfung der Provisionspflicht
  • Gestaltung von Maklerverträgen
  • Haftungsfragen, Maklerhaftung