Maklerrecht
Gerade einmal vier Paragraphen umfasst Buch 2, Abschnitt 8, Titel 10 unseres Bürgelichen Gesetzbuches über den "Mäklervertrag". Recht wenig, wenn man bedenkt, dass an ca. 30 % - 40 % der Immobilienkaufverträge und -vermietungen ein Makler beteiligt ist. So besteht das Maklerrecht aus einem Dickicht aus sogenanntem Richterrecht. Wir bringen Licht ins Dunkle.
Zielgruppe
- Immobilienmakler
- Verkäufer,Käufer, Vermieter und Mieter
Häufige Tätigkeiten
- Prüfung der Provisionspflicht
- Gestaltung von Maklerverträgen
- Haftungsfragen, Maklerhaftung